Die Frühbehandlung

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Von einer kieferorthopädischen Frühbehandlung spricht man, wenn eine Behandlung von Fehlstellungen der Kiefer und Zähne schon zwischen dem 4. und 9. Lebensjahr, also im Milchgebiss oder in der frühen Phase des Zahnwechsels, stattfindet.

 

Wann sollte der erste Besuch beim Kieferorthopäden stattfinden?
In der Regel ist eine kieferorthopädische Maßnahme zwischen dem 9. und 12. Lebensjahr sinnvoll, da in diesem Alter die Milch-Eckzähne und -Seitenzähne wechseln. In Ausnahmefällen, wenn z.B. Platzmangel, Kreuzbiss, ein offener Biss oder eine Lippen-Kiefer-Gaumen-Spalte vorliegen, sollte eine Frühbehandlung erfolgen. Auch das Lutschen am Daumen oder übermäßiges Saugen am Schnuller können Fehlstellungen fördern. Es kann notwendig sein, diese Fehlstellungen schon ab dem vierten Lebensjahr zu beseitigen, um eine Manifestierung der Fehlstellung und der Entstehung von Folgeerscheinungen vorzubeugen.

Wie beeinflussen Milchzähne die Behandlung?
Ein weiterer Grund kann ein vorzeitiger Milchzahnverlust durch Ausfall, Karies oder einen Unfall sein. Um die Lücken für die nachfolgenden bleibenden Zähne offen zu halten und um Zahnwanderungen zu vermeiden, ist ebenfalls ein früher Behandlungsbeginn erforderlich. Die Behandlungsdauer beläuft sich in allen Ausnahmefällen auf maximal 1,5 Jahre. Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob bei Ihrem Kind eine dieser Fehlstellungen vorliegt, beraten wir Sie gerne bei einem Gespräch in unserer Praxis.