Kostenplanung: Was übernimmt Ihre Krankenkasse?

 |  Diagnostik  | 

Die Erstellung des Heil- und Kostenplans für Ihre Krankenversicherung ist ein wichtiger Schritt im Vorfeld der Behandlung. Dieser erfolgt auf Grundlage des Behandlungskonzepts. Dabei gelten hinsichtlich der Kostenübernahme für die Behandlung von Kindern und Erwachsenen unterschiedliche Vorgaben.

 

Wieviel kostet die Behandlung?
In Abhängigkeit von Ausgangsbefund, Art und Umfang der geplanten kieferorthopädischen Behandlung variieren die Kosten stark. Erwachsene müssen bei kleineren Korrekturen mit 1.800 Euro bis 2.500 Euro pro Kiefer rechnen. Bei einer Komplettbehandlung mit anspruchsvolleren Therapien kann diese bis zu 8.500 Euro und mehr kosten.

Wann bezahlen Krankenkassen bei Erwachsenen?
Gesetzliche Krankenversicherungen beteiligen sich grundsätzlich nur, wenn der Behandlungsbeginn vor dem 18. Lebensjahr erfolgt ist. Danach wird eine kieferorthopädische Behandlung nur dann anerkannt, wenn eine schwere Anomalie vorliegt, für deren Korrektur sowohl kieferorthopädische als auch kieferchirurgische Maßnahmen ergriffen werden müssen.

Welchen Anteil zahlen Kranklenkassen bei Kindern?
Zahnfehlstellungen werden in fünf Kieferorthopädische Gruppen (KIG) eingeteilt. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre haben ab KIG 3 Anspruch auf eine kieferorthopädische Behandlung.
Allerdings werden Kosten für technisch-moderne Behandlungsverfahren nicht übernommen. Eltern bezahlen daher in aller Regel Kosten für außervertragliche Leistungen selbst.

Dazu zählen z.B.:

  • selbstligierende Brackets, die eine schmerzreduzierte Behandlung ermöglichen
  • keramische Brackets für ästhetisch anspruchsvolle Patienten
  • Bracketumfeldversiegelungen,
  • kieferorthopädische Non-Compliance-Geräte und
  • Kleberetainer.

Gut zu wissen ist, dass alle kieferorthopädischen Behandlungen steuerlich absetzbar sind.